Liechtensteinische Medien

Als Nationalbibliothek hat die Landesbibliothek den Auftrag, liechtensteinisches Schrifttum vollständig zu sammeln. Inländische Medieninhaber sind gesetzlich verpflichtet, der Landesbibliothek zwei Freiexemplare ihrer Publikationen abzugeben. Zu den inländischen Medieninhabern gehören alle Personen und Organisationen mit Wohnsitz oder Sitz in Liechtenstein, die die redaktionelle Verantwortung für ein Medienerzeugnis tragen. Dies können z.B. liechtensteinische Autor/innen sein, die ihre Bücher selbst verlegen, oder liechtensteinische Organisationen, die eine Publikation herausgeben. Bei Fragen zur Abgabe von gesetzlichen Freiexemplaren können Sie sich gerne telefonisch oder per Mail bei der Landesbibliothek melden.

Die von der Landesbibliothek zu sammelnden Liechtenstein-Publikationen sind detailliert beschrieben im Sammelauftrag Liechtensteinensia. Gesammelt werden alle Publikationen über Liechtenstein und aus Liechtenstein. Bei den Publikationen aus Liechtenstein handelt es sich um Publikationen von liechtensteinischen Staatsangehörigen, liechtensteinischen Einwohner/innen und liechtensteinischen Organisationen. Wenn Sie Liechtenstein-Publikationen kennen, die nicht im Online-Katalog der Landesbibliothek verzeichnet sind, sind wir dankbar für Hinweise.

Der neuere Bestand der Sachliteratur zu Liechtenstein ist im Dachgeschoss frei zugänglich. Wir bieten Ihnen wichtige Werke zu Bereichen wie Recht, Geschichte, Wirtschaft und Natur Liechtensteins sowie die Landeszeitungen und liechtensteinische Zeitschriften. Die Landeszeitungen liegen zum Teil in gebundener Form vor. Frühere Jahrgänge sind im Internet unter www.eliechtensteinensia.li verfügbar. Kopien können erstellt werden.

Romane liechtensteinischer Autorinnen und Autoren finden Sie bei der Belletristik der Erwachsenen im ersten Geschoss der Landesbibliothek.

Der grössere Teil des Liechtensteinensia-Bestandes ist im Kellergeschoss magaziniert und über den Bibliothekskatalog erschlossen. Die gewünschten Titel können an der Ausleihtheke bestellt werden. Die Wartezeit beträgt 5-10 Minuten.

Die liechtensteinischen Gesetze sind unter www.gesetze.li einsehbar. Seit dem 1. Januar 2013 werden Rechtsvorschriften ausschliesslich elektronisch authentisch kundgemacht. Das unter www.gesetze.li angebotene signierte PDF-Dokument des Landesgesetzblattes enthält die einzige rechtlich verbindliche Fassung der Rechtsvorschriften.

Rund 60 Empfehlungen von Liechtenstein-Publikationen finden Sie in der Jubiläumsschrift Liechtenstein-Literatur: Was ich empfehle. Die Jubiläumsschrift enthält Lektüre-Empfehlungen von Menschen aus Liechtenstein.